Die Physiotherapie ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie kann eine operative Behandlung oder eine Behandlung mit Medikamenten ergänzen und oftmals sogar ersetzen. Die Leistung wird daher von den Krankenkassen übernommen.
Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen Physiotherapie gemäß der Heilmittel-Richtlinie verordnen. Ihre Praxis für Physiotherapie wählen Sie anschließend frei aus. In der Regel müssen Sie aber innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Rezepts mit der Behandlung beginnen. Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel für gesetzlich versicherte Patienten beträgt 10 Euro Rezeptgebühr je Verordnung plus 10 Prozent je Leistung. Diese Gebühren gehen nicht an die behandelnde Praxis, sondern werden mit den gesetzlichen Krankenkassen verrechnet.
Wenn Sie privat versichert sind, haben Sie selbstverständlich ebenfalls das Recht auf eine physiotherapeutische Behandlung; die Höhe der Kostenübernahme unterscheidet sich jedoch nach Krankenversicherung und Tarifart. Am besten nehmen Sie Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung auf.